Kanu Club "Welfen" Ravensburg e.V.

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Unsere Bootshaus und Platzordnung

KANU-CLUB „WELFEN“ RAVENSBURG E.V.

1. Das Gelände und das Bootshaus stehen allen Clubmitgliedern und deren Gästen zur
Verfügung. Fremde sollten angesprochen und vom Platz gewiesen werden. Das Mitbringen
von Gästen ist auf Werktage zu beschränken. Mitglieder, die das Mitbringen von Gästen
übertreiben, werden von der Vorstandschaft angesprochen.

2. Aus versicherungstechnischen Gründen (Diebstahl und Brand) sind beim Verlassen des
Bootshauses oder des Geländes alle Türen zu verschließen und das Licht zu löschen sowie
die Kippsicherungen auszuschalten.

3. Das Weitergeben von Bootshausschlüsseln und Einfahrtskarten an Nichtmitglieder ist
untersagt.

4. Der Zugang zu den Bootsplätzen ist immer freizuhalten. Über die Vergabe von Bootsplätzen
entscheidet der Bootshauswart im Einvernehmen mit dem Kassierer und dem 1. Vorstand.
Jede Veränderung der Bootsplätze (Tausch, Umbau) muss vom Bootshauswart genehmigt
werden.

5. Die Boote sind vor dem Einbringen in das Bootshaus zu Reinigen. Trockenes Bootszubehör
ist im Boot zu verstauen, nasses Bootszubehör ist an den vor gesehenen Haken an der
rechten inneren Bootshauswand aufzuhängen. Das Benutzen anderer Boote oder
Zubehörteile ist ohne Erlaubnis des Eigentümers verboten.

6. Das mehrtätige ausleihen von Vereinsbooten sowie das verleihen an Nichtmitglieder muss
vom 1. Vorstand, vom Wanderwart oder vom Wildwasserwart genehmigt werden. Fahrten mit
Vereinsbooten müssen in das Vereinsfahrtenbuch eingetragen werden.
Das Benutzen von Vereinseigentum erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzer haften für
auftretende Schäden.

7. Zum Ein- und Aussetzen der Boote ist eine begehbare Gasse freizuhalten.

8. Die Zufahrt zum Vereinsgelände ist immer freizuhalten (Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr).

9. Das Lagern von Motoren und Benzin sowie das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer
ist in den Räumen (Bootslager und Haus „Kirn“) verboten.

Das Gelände und das Bootshaus sind kein Lagerplatz für private Gegenstände (außer Boote
und Bootszubehör). Bade- und Sportkleidung sowie Liegestühle dürfen nicht im
Umkleideraum oder im Bootslager zurückgelassen werden. Mitgebrachte Hunde sind an der
Leine zu führen.

10. Das Haus „Kirn“ (Eigentum des Yachtclubs) und das Bootslager sind sauber zu halten. Abfälle
sind täglich wieder mit nach Hause zu nehmen.
Zur Instandhaltung werden von Fall zu Fall Arbeitsdienste angesetzt.

11. Als Unterpächter des Württ. Yacht-Clubs sind die allgemein gültigen Punkte der Platzordnung
des WYC auch für uns gültig und zu beachten.
Ebenso sind die Anordnungen des WYC-Platzwartes zu befolgen.

12. Rechtslage: Satzung des KCW §3, §6
Die Mitglieder verpflichten sich, die Bootshaus- und Platzordnung strikt einzuhalten. Bei
grobem Verstoß gegen diese Anordnung kann nach §6 der Satzung der Vorstand über den
Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

KCW Die Vorstandschaft
Januar 2019

Hinweise zur Bootshaus- und Platzordnung

1. Das Gelände und das Bootshaus stehen allen Clubmitgliedern und deren
Gästen zur Verfügung. Fremde sollten angesprochen und wenn nötig vom
Platz gewiesen werden.
Das Mitbringen von Gästen ist auf Werktage zu beschränken. Mitglieder, die
das Mitbringen von Gästen übertreiben, werden von der Vorstandschaft
angesprochen.
2. Das Benutzen von Vereinseigentum erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzer
haften für auftretende Schäden
3. Aus versicherungstechnischen Gründen (Diebstahl, Brand) sind beim
Verlassen des Bootshauses oder des Geländes alle Türen zu verschließen
und das Licht zu löschen.
 Alle 3 Kippsicherungen auf AUS
 Boden sauber fegen und Fußmatten ausklopfen
 Fenster, Fensterläden, Türen und Haustüre (2x!) schließen
4. Das Weitergeben von Bootshausschlüssel oder Einfahrtskarte an
Nichtmitglieder ist untersagt.
5. Als Unterpächter des Württ. Yacht-Clubs (WYC) sind die allgemein gültigen
Punkte der Platzordnung des WYC auch für uns gültig und zu beachten.
Ebenso sind die Anordnungen des WYC-Platzwartes zu befolgen. Ein Auszug
der Platzordnung des WYC ist im Bootslager angeschlagen.
6. Rechtslage: Satzung des KCW §3, §6
Die Mitglieder verpflichten sich, die Bootshaus- und Platzordnung strikt
einzuhalten. Bei grobem Verstoß gegen diese Anordnung kann nach §6 der
Satzung der Vorstand über den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

Haus „Kirn“

Bitte alles so aufgeräumt verlassen, wie wir es auch anzutreffen wünschen,
besonders:
1. Keine Lebensmittel lagern (Nager und sonstige Tiere)
2. Müll mit nach Hause nehmen (Ratten)
3. Keine Wasserpfützen auf dem Holzboden hinterlassen (Umkleideraum,
Toilette, im Sitzen urinieren)
4. Private Gegenstände (Kleider, Liegestühle, Stühle etc.) generell mitnehmen
5. Küche, Herd, Spüle und Waschbecken in der Umkleide putzen
6. Punkt 3 (oben) beachten
7. Gerne auch mal zwischendurch: Bootshaus fegen, Spinnweben entfernen,
Fenster putzen

Bootslager

1. Der Zugang zu den Bootslagern ist immer freizuhalten. Über die Vergabe von
Bootsplätzen entscheidet der Bootshauswart im Einvernehmen mit dem
Kassierer und dem 1. Vorstand.
Jede Veränderung der Bootsplätze (Tausch, Umbau) muss vom
Bootshauswart genehmigt werden.
2. Vereinsboote (siehe Liste an der Tür) und Vereinsmaterial sind nur nach
Können und vorhergehender Einweisung zu benutzen (Boote, Steueranlagen,
nasses Zubehör etc. können schon bei erstmaliger falscher Benutzung
schimmeln oder beschädigt werden).
3. Vereinsboote sind aus Versicherungsgründen vor der Benutzung (und danach
die Nutzungsdauer) im Vereinsfahrtenbuch an der Tür einzutragen.
Vereinsboote können in der ebenfalls aushängenden Liste zu einem
bestimmten Termin reserviert werden.
4. Vereinsboote samt Zubehör sind nach der Benutzung zu säubern und zu
trocknen (insbesondere beachten: nasse Spritzdecken und Schwimmwesten
zum Trocknen aufhängen sowie Luken kontrollieren und gegebenenfalls zum
Trocknen offenlassen um Schimmelbildung zu vermeiden).
5. Privatboote und -material sind nur mit Zustimmung des Eigners zu benutzen.
6. Nur zum Paddeln bestimmte Sachen lagern (keine Liegestühle etc.),
Bootszubehör ist in den Booten zu lagern.
7. Die Boote sind vor dem Einbringen in das Bootshaus zu reinigen.

Platz allgemein

1. Der Bootshauswart koordiniert primär die anstehenden Arbeiten, er ist kein
„Gratishausmeister“. Die Beseitigung von angeschwemmtem Material sowie
die Säuberung von Räumen, Sanitäranlage, Küche, Tischen und Fenstern
sind Aufgabe aller Mitglieder.
2. Gassen für Bootstransport sind frei zu lassen. Autos sind vor der rot-weißen
Absperrung zu parken.
3. Liegewiese und Tische können nicht reserviert werden und sind so zu
benutzen, dass auch andere den Platz nutzen können.
4. Private Gäste dürfen nur werktags mitgebracht werden.
5. Vereins- und Privatfeste sind rechtzeitig im Kalender an der Tür im Bootslager
einzutragen und müssen vom Vorstand genehmigt werden.
6. Mitgebrachte Hunde sind an der Leine zu führen.
7. Die Teilnahme an angesetzten Arbeitseinsätzen ist für jedes Mitglied
Ehrensache, um unser schönes „Plätzle“ am Bodensee erhalten zu können
sowie um „Pflicht- Arbeitsstunden“ (wie in vielen anderen Vereinen üblich) zu
vermeiden.

KCW Die Vorstandschaft
Januar 2019

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